Die Mediation ist ein Verfahren, das darauf abzielt, durch das Eingreifen eines unabhängigen, neutralen und unparteiischen Dritten eine für alle Streitparteien zufriedenstellende Lösung zu ermöglichen und den Konflikt auf diese Weise beizulegen.
Beispiel einer in einen Vertrag aufzunehmenden Klausel:
„Die Meinungsverschiedenheiten, die bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung, Aussetzung oder Kündigung des vorliegenden Vertrags auftreten sowie sämtliche Rechtstreitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, einschließlich aller Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den Abbruch einer etablierten Geschäftsbeziehung, müssen, vor jeglichem Gerichtsverfahren, Gegenstand einer Mediation durch eine im gemeinsamen Einverständnis der Parteien ausgewählten Person sein, mit dem Ziel eine gütliche Einigung anzustreben. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Parteien, an mindestens einer Mediationssitzung teilzunehmen, zu der sie eine Person mit Entscheidungsbefugnis entsenden. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Wenn die Parteien bei der Wahl des Mediators nicht zu einer Einigung kommen, unterliegen die Meinungsverschiedenheiten der Mediation durch das Mediationszentrum, das die Parteien erklären beizutreten. “